Da eine Mitbenutzung des Hubschrauberlandeplatzes der Marineflieger für die Offshore-Windpark-Betreiber nur eingeschränkt möglich war, wurde ein separater Heliport mit Bereitstellungsfläche und Hangar benötigt. Der Heliport unmittelbar südlich des Hubschrauberlandeplatzes des Marinefliegergeschwaders 5 wurde im Oktober 2015 fertiggestellt und von der Luftfahrtbehörde des Landes Schleswig-Holstein genehmigt. Ende November 2015 konnten die Offshore-Windparkbetreiber den Flugbetrieb aufnehmen. Somit steht ihnen eine weitere Infrastruktur zur Verfügung, welche eine kurzfristige Reaktion bei Störfällen in den Windparks ermöglicht.